Reiseprovison für Bundes- & Landesbeamte

Sparen Sie jetzt bares Geld und nutzen Sie die OTTO Reisen Provision auch für Ihre nächste Urlaubsreise.

Bei Otto Reisen - dem Reiseportal der Otto Group - finden Sie die ganze Welt des Urlaubs mit Kreuzfahrten, Auto- und Flugreisen. Hier erhalten Sie eine individuelle Betreuung, die schönsten Reiseziele und alle bekannten Veranstalter – und das mit 5% Rabatt.

Sie haben eine Frage zum Thema Reiseprovison für Staatsbeamte und deren Angehörige oder wissen nicht, wann Sie Ihre Gutschrift erhalten? Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

    1. Auf welche Angebote erhalte ich 5% Reiseprovision?

      Auf alle hier angebotenen Reisen (außer Nur-Flug, mydays, Veranstalter der TUI Group & Thomas Cook und Versicherungen): egal ob aus unseren Highlights, Mietwagen, Kreuzfahrten oder preisreduzierte Last Minute-Schnäppchen.

    2. Wie gehe ich vor, um die Reiseprovision zu bekommen?

      Geben Sie bei allen Buchungen Ihre Truppenausweisnummer, Ihre Dienstausweisnummer oder Ihre Mitgliedsnummer des BDV auf dem Buchungsformular im Feld "unverbl. Anmerkung" ein (bei Mietwagen-Buchungen bitte im Bermerkungsfeld eintragen). Die Gutschrift erfolgt dann im Folgemonat nach Abreise auf Ihr Konto oder wird Ihnen per Verrechnungsscheck zugestellt.

    3. Kann ich auch für Freunde und Angehörige eine Reise mit Reiseprovision buchen?

      Selbstverständlich: Sie müssen nur auf dem Buchungsformular als Kunde (=Rechnungsempfänger) die Pflichtfelder ausfüllen und als "Teilnehmer der Reise" die reisenden Personen eintragen. Denken Sie dabei unbedingt an die Angabe Ihre Truppenausweisnummer, Ihre Dienstausweisnummer oder Ihre Mitgliedsnummer des BDV im Feld "unverbl. Anmerkung" (bei Mietwagen-Buchungen im Bermerkungsfeld)! So können Sie durch Buchungen für andere richtig Geld verdienen oder Ihren Freunden & Angehörigen eine Freude machen.

    4. Wer kann bei auf dieser Internetseite buchen?

      Alle Bundes- und Landesbeamte wie z.B. Polizisten, Soldaten, Zollbeamte etc., deren Angehörige, Reservisten und alle Zivilangestelle der Bundeswehr, sowie die Mitglieder vom Bund deutscher Veteranen.